Das Begräbnis
Stilles Gedenken.
Das Begräbnis (die Beerdigung) ist, egal ob ein besonders nahestehender Mensch oder ein flüchtiger Bekannter verabschiedet wird, ein trauriger Anlass und erfordert viel Feingefühl. Je nach Konfession gibt es verschiedene Möglichkeiten der Bestattung wie Erd-, Feuer- oder Gruftbestattung, sowie die nicht alltägliche See- oder Diamantbestattung.
Vorbereitungen
Auf die Angehörigen des/der Verstorbenen warten zunächst einige formelle Pflichten. So ist ein Arzt zur Ausstellung des Totenscheins hinzuzuziehen und auch der Weg zum Standesamt ist obligat. Vermehrt wenden sich Betroffene an Bestattungsunternehmen, die sich meist als wichtige Stütze erweisen, jedoch können diese Dienste relativ kostspielig sein. Angehörige und Freunde müssen verständigt werden und die ersten Vorbereitungen hinsichtlich des Begräbnisses getroffen werden. Je nach Religionszugehörigkeit ist zusätzlich der Pfarrer zu verständigen, der für den gewünschten Friedhof verantwortlich ist. War der Verstorbene ohne Bekenntnis, gestaltet sich die Bestattung gleich, hier entfällt der Gottesdienst sowie die Grabrede des Geistigen. Die Ansprache kann ein guter Freund oder ein Redner übernehmen. Für die musikalische Untermalung der Trauerfeier bieten sich Musiker an, und es ist durchaus üblich, dass für die Verwandten und den engen Freundeskreis ein Leichenschmaus organisiert wird, der nach dem Begräbnis zu Hause oder in einem Restaurant stattfindet. Den Hinterbliebenen obliegt die Herstellung der Todesanzeige (Partezettel) und eventuell die Schaltung eines entsprechenden Zeitungsinserates. Beide sollten möglichst schlicht gehalten werden und jedenfalls Angaben zu Name (bei Verheirateten auch Geburtsname), Titel, Geburts- und Sterbedatum sowie Ort und Zeitpunkt der Beisetzung enthalten. Den Abschluss, meist in Kombination mit einer Formulierung wie „in stillem Gedenken“, bilden die Namen der Angehörigen. Hier ist der Ehepartner zuerst zu nennen, danach der Reihe nach Kinder, Eltern, Geschwister und Enkel des Verstorbenen. Optional können auch die Schwiegereltern anschließend angeführt werden. Die Parte wird an Freunde, Verwandte, Mitarbeiter und Geschäftspartner verschickt oder persönlich übergeben. In der ländlichen Umgebung gehen die Angehörigen meist von Haus zu Haus und überbringen die traurige Nachricht. Als Reaktion auf die Parte folgt die Kondolenz. Ein persönlicher Besuch oder ein Anruf bei den Hinterbliebenen ist angebracht, auch ein Beileidsschreiben drückt Anteilnahme aus. Bitte meiden Sie hierbei Kommunkationsformen wie E-Mail oder SMS, sie sind angesichts dieser traurigen Situation eher fehl am Platz. Bei einem engen Verhältnis ist es jedenfalls üblich, ein Kranzgebinde oder Gesteck von einer Gärtnerei anfertigen zu lassen, welches auf dem Trauerband einen letzten Gruß und den Namen des Absenders trägt. Sie werden in der Kirche hinter bzw. neben dem Sarg aufgestellt und zieren nach der Beisetzung das Grab. Im Falle eines Gottesdienstes können Sie diesen durch ausgewählte Fürbitten oder Liederwünsche individuell und persönlich gestalten. Vergessen Sie gegebenenfalls auch nicht darauf, Grabblumen zu besorgen, die vor der Schließung des Grabes hineingeworfen werden. Wir empfehlen Nelken oder, ausschließlich für nahe Verwandte, rote Rosen.
Ablauf
Die Feierlichkeiten beginnen in der Regel in der Aufbahrungshalle. Bereits am Vorabend der Bestattung kann hier für den Verstorbenen gebetet werden. Der Trauergottesdienst variiert je nach Religion, grundsätzlich kann von einer Länge von etwa einer Stunde ausgegangen werden. Erscheinen Sie spätestens 15 Minuten vor Beginn, um den Angehörigen Ihr Beileid auszudrücken und Ihren Platz einzunehmen. Bei einer Feuerbestattung wird dem Verstorbenen nicht gleich anschließend beigesetzt; die Beerdigung folgt meist ein bis drei Wochen später, da vorab die Einäscherung vorgenommen werden muss. Im Falle einer Erdbeisetzung geben nach dem Gottesdienst die Angehörigen und Freunde auf dem Weg von der Aufbahrungshalle zur Grabstätte Geleit, der sogenannte Trauerzug. Die Reihenfolge richtet sich nach Zugehörigkeit bzw. Bekanntheitsgrad: Direkt nach dem Sarg gehen die engsten Verwandten und Angehörigen, danach folgen Freunde und Bekannte. An der Grabstätte angekommen hält der Pfarrer oder ein Redner die Grabrede und der Sarg wird hinabgelassen. Der Reihe nach verabschieden sich die Anwesenden ein letztes Mal vom Verstorbenen, etwa indem sie eine Blume, ein wenig Erde und/oder Weihwasser in das offene Grab werfen bzw. spritzen. Nachdem Sie sich am Grab verabschiedet haben, kondolieren Sie den nächsten Angehörigen, indem Sie Ihr Beileid mit einem Händedruck oder einem kleinen Nicken ausdrücken. Sehr oft wird beim Kondolieren am Grab oder kurz danach die Einladung zum Leichenschmaus als letzter Teil der Abschiedsfeierlichkeiten ausgesprochen. Sollten Sie kein Familienmitglied sein, dann nehmen Sie die Einladung nur an, wenn Sie dem Verstorbenen wirklich nahegestanden sind.
Kleidung
Auch traurige, besinnliche Ereignisse unterliegen gewissen Bekleidungsgesetzen. Dabei sind Kleidungshinweise unüblich, da die Farbe Schwarz obligatorisch ist. Allgemein gültig ist die Regel: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis zu der oder dem Verstorbenen ist, umso konsequenter ist Schwarz als Bekleidungsfarbe zu wählen. Anlässlich der Trauerfeier sollten Sie schwarze bzw. gedeckte dunkle Farben tragen. Die Herren entscheiden sich für weiße Hemden und schwarze Krawatte zum dunklen Anzug sowie schwarze Schuhe. Die Damen können zwischen Hose oder Rockkombinationen wählen, doch bedecken Sie jedenfalls die Schultern und vermeiden Sie ein allzu offenherziges Dekolleté. In kühleren Jahreszeiten ist die Kopfbedeckung unerlässlich: Ein schwarzer Hut für Damen und Herren. Immer noch gebräuchlich ist, dass Damen bei besonders engem Verwandtschaftsverhältnis (Witwen, Töchter) einen Hut mit Trauerschleier tragen, um den Schmerz nicht zur Schau zu stellen.
Unser Tipp
Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie Ihr Mobiltelefon während der gesamten Zeremonie ausgeschalten lassen.