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Speisekarte: Die Empfehlung des Gastgebers

Wissen, was man auswählen darf.

Wurde kein einheitliches Menü vorab bestellt, so werden den Gästen im Restaurant die Speisekarten gereicht. Der Gastgeber sollte dabei unbedingt eine Menüempfehlung aussprechen – nicht um seinen guten Geschmack hervorzuheben, sondern um den Gästen eine Orientierungshilfe hinsichtlich des Umfangs und des Preises zu geben. Diese Empfehlung gibt Aufschluss darüber, wie viele Gänge vorgesehen sind. Die Gäste können damit besser einschätzen, welche Speisen sie wählen sollen, ohne unbescheiden zu wirken. Wenn der Gastgeber auf diesen Wink verzichtet, sollten Sie eine Speise mittleren Preisniveaus wählen. Neben der normalen Speisekarte mit Preisangabe gibt es in gehobenen Restaurants eine sogenannte „Gästekarte“, die keine Preise enthält. Diese früher als „Damenkarte“ bezeichnete Ausgabe sorgt dafür, dass sich die Wahl der Speisen am Gaumen und nicht am Preis orientiert. Da mittlerweile auch Damen selbstverständlich als Gastgeber auftreten, erhielt die Karte die neutrale Bezeichnung „Gästekarte“.

Für die Bestellung der Menüabfolge im Restaurant ist eine bestimmte Reihung vorgesehen. Wenn es einen Ehrengast gibt, bestellt dieser zuerst. Der Gast bzw. die Gäste bestellen auf jeden Fall vor dem Gastgeber. Der Gastgeber sollte bei der Wahl des Lokals auch Rücksicht auf die Bedürfnisse von Vegetariern, Menschen mit etwaigen Lebensmittelunverträglichkeiten oder Menschen mit unterschiedlichem kulturellem oder religiösem Hintergrund nehmen. Höfliche Gastgeber sollten daher die Ablehnung einer Speise, Beilage oder eines Getränks ohne Angabe von Gründen kommentarlos akzeptieren.

Unser Tipp: Die Empfehlung des Gastgebers ist nicht allein kulinarisch zu verstehen. Überschreiten Sie daher nicht die finanzielle Obergrenze der Empfehlung. Bei einer Gästekarte fällt dies natürlich weg.