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Die Pflichten eines Gasts

Zu- und Absagen – höflich und rechtzeitig.

Zu- und Absagen
Beantworten Sie die Einladung in Form einer Antwortkarte per Post oder Fax, eines E-Mails oder eines Anrufs. Der Vermerk „U.A.w.g.“ (Um Antwort wird gebeten) in der Einladung heißt, dass eine schriftliche Antwort erwartet wird. Prinzipiell gilt: Je schneller Sie antworten, desto besser – vor allem auch dann, wenn keine Frist für die Rückantwort angeführt wird. Eine Absage ist nicht unhöflich, sie muss aber rasch erfolgen und auch einen triftigen Grund enthalten.

Pünktlichkeit
Wer pünktlich ist, zeigt Respekt vor dem Gastgeber. Tolerierbar sind 5-15 Minuten Verspätung. Kommen Sie jedoch bei privaten Einladungen niemals früher, da Sie die Gastgeber möglicherweise in Bedrängnis bringen. Berücksichtigen Sie mögliche Abkürzungen auf der Einladung wie „s.t.“ (sine tempore = „ohne Zeit“, erwartet wird absolute Pünktlichkeit) oder „c.t.“ (cum tempore = „mit Zeit“, erlaubt ist das akademische Viertel).

Nachschenken und Personal
Es kann vorkommen, dass der Kellner das Nachschenken übersieht. Sollte er auf ein Zeichen des Gastgebers nicht reagieren, kann der Gastgeber, jedoch nie der Gast nachschenken. Der Gast sollte die Kommunikation, speziell Bestellungen, immer dem Gastgeber überlassen.

Und zum Schluss
Vergessen Sie niemals, sich für die gelungene Feier zu bedanken – möglichst am nächsten Tag, spätestens jedoch innerhalb einer Woche mit einem Anruf oder einer Karte.

Unser Tipp: Gutes Benehmen zeigt sich in vier Eigenschaftswörtern, mit denen Sie immer richtig liegen: höflich, respektvoll, freundlich und zuvorkommend.