Zum Rückruf verpflichtet?
Ein Funkloch, fünf Anrufe in Abwesenheit, alle von verschiedenen Personen: Muss man immer zurückrufen, weil man einmal nicht erreichbar war oder ist es die Aufgabe des Anrufers, sich noch einmal zu melden, schließlich wollte ja er etwas? Was meinen Sie? Diskutieren Sie mit?