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"Guten Appetit" zu wünschen, ist heutzutage unhöflich.

Dass der Wunsch "Mahlzeit" eher in Wirtshäuser als in gehobene Restaurants gehört, ist bekannt. Doch wie steht es um das beliebte "Guten Appetit"? Es gehörte bis vor einiger Zeit doch zum guten Ton, zu warten, bis allen der jeweilige Gang serviert wurde. Das Startzeichen erfolgte dann durch ein "Guten Appetit" vom Gastgeber, welches von den Gästen zurückgegeben wurde. Doch heutzutage ist dies fehl am Platz, also unhöflich. Es reicht ein freundliches Nicken und Lächeln vom Gastgeber, um den Gästen zu signalisieren, dass mit dem Essen begonnen werden darf.

Stimmt nicht ganz.

Zutreffend ist, dass man bei offiziellen Anlässen oder etwa einem Bankett von solchen Wünschen tatsächlich tunlichst absehen sollte. Was Geschäftsessen betrifft, ist davon auch eher abzuraten. Bei sonstigen Einladungen, daher im Familien- oder Freundeskreis, scheiden sich die Geister. Wer es sehr vornehm hält, wird das Startzeichen durch Ergreifen des Bestecks und oben erwähntes Nicken geben. Bei formellen Dinners, auch im privaten Kreis, ist dies jedenfalls passend. Doch ist auch überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn man bei informellen Anlässen seinen lieben Gästen einen guten Appetit wünscht. Die Argumentation, bei einem Mahl habe nicht das Essen im Mittelpunkt zu stehen, sondern die Gesellschaft, überzeugt nicht jeden. Wichtig ist, dass man als Gast den Wunsch des Gastgebers immer erwiedert, unabhängig davon, wie man es selbst mit dem "Guten Appetit" hält. "Mahlzeit" sollte tatsächlich Wirtshäusern vorbehalten sein.