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Bei privaten Einladungen darf noch zur Zigarette gegriffen werden

Die Gesellschaft ändert sich, und mit ihr erleben auch viele Verhaltensregeln eine Wandlung. Das Rauchen wurde aus den öffentlichen Gebäuden verbannt, ist in Zug und Flugzeug verboten und wird auch in Restaurants zusehends zurückgedrängt. Anders bei privaten Einladungen! Dort darf die Zigarette bzw Zigarre natürlich als Abschluss eines gelungenen Essens nicht untersagt werden. Bevor man die Zigarette anzündet, reicht ein kurzer Blick auf die Gastgeber. Kommt keine negative Rückmeldung, darf mit dem Rauchen begonnen werden. Aufmerksame Gastgeber werden Ihnen sogleich einen Aschenbecher zur Verfügung stellen.

Stimmt nicht.

Natürlich sind Sie bei privaten Einladungen den "Hausregeln" der Gastgeber unterworfen. Sind diese selbst Raucher, heißt das nicht, dass Sie fröhlich loslegen können! Es gilt, das Signal der Gastgeber abzuwarten. Wenn diese zur Zigarette greifen, fragen Sie höflich um Erlaubnis, ob Sie ebenfalls rauchen dürfen. Da aber in den meisten Fällen andere Gäste zugegen sein werden, die Nichtraucher sind, wird das die Ausnahme bleiben. Wer wirklich nicht auf die Zigarette verzichten kann, bittet nach dem Essen um einen Aschenbecher und tätigt seine Züge im Freien, zum Beispiel auf einem Balkon oder vor der Tür. Als Gast ziwschen den Gängen aufzustehen, obwohl keine Pause vorgesehen ist, ist nur in gerechtfertigten Situationen erlaubt (zB Schwangere). Die Sehnsucht nach der Zigarette zwischendurch fällt hingegen unter das Thema Unhöflichkeit.